Neuer Antrag
Ihre Staatsangehörigkeit
Einreisedatum
Voraussetzungen
Persönliche Informationen
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Persönliche Informationen
Bitte wählen Sie Ihre Staatsangehörigkeit aus. Falls Sie eine Doppelstaatsbürgerschaft besitzen, dann wählen Sie die Staatsangehörigkeit nach Ihrem Reisepass aus, mit dem Sie in die Türkei einreisen werden.
Falls die Staatsangehörigkeit auf Ihrem E-Visum sich von der im Reisepass unterscheidet, so wird Ihr E-Visum ungültig sein.
Bitte geben Sie das geplante Einreisedatum in das dafür vorgesehene Feld.
Die Gültigkeit Ihres E-Visums wird ab dem von Ihnen eingegebenen Datum beginnen.
Die Aufenthaltsdauer unterscheidet sich von der Gültigkeitsdauer des Visums. Auch wenn Sie ein gültiges Visum besitzen, müssen Sie sich an die lokalen Polizeibehörden wenden und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie sich in der Türkei länger als auf der linken Seite angegebene Aufenthaltsdauer aufhalten möchten.
Falls Sie sich nach einer einmaligen Einreise länger als die auf der linken Seite angegebenen Aufenthaltsdauer aufgehalten haben, können Sie mit einer Verwaltungsgeldstrafe bestraft werden und für eine bestimmte Zeit ein Einreiseverbot bekommen.
Das E-Visum System überprüft nicht Ihre Aufenthaltsdauer in der Türkei. Aus diesem Grund sind Sie selbst verantwortlich zu überprüfen, ob Sie die auf Ihrem E-Visum vorgesehene Gesamtaufenthaltsdauer überschritten haben.
Damit Ihnen ein E-Visum ausgestellt werden kann, müssen Sie die nebenstehenden Voraussetzungen erfüllen.
Falls Sie diese Voraussetzungen erfüllen, wird Ihr E-Visum gültig sein.
Falls Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen wird Ihr E-Visum nicht gültig sein.
Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie durch Anklicken der einzelnen Punkte bestätigen.
Die von Ihnen eingegebenen Daten müssen mit den Angaben im Reisepass übereinstimmen. Andernfalls wird Ihr E-Visum ungültig.
Gebühr der Bankenkommission
7.00 USD
Info-Notiz
Bitte wählen Sie Ihre Staatsangehörigkeit aus. Falls Sie eine Doppelstaatsbürgerschaft besitzen, dann wählen Sie die Staatsangehörigkeit nach Ihrem Reisepass aus, mit dem Sie in die Türkei einreisen werden.
Falls die Staatsangehörigkeit auf Ihrem E-Visum sich von der im Reisepass unterscheidet, so wird Ihr E-Visum ungültig sein.
Bitte geben Sie das geplante Einreisedatum in das dafür vorgesehene Feld.
Die Gültigkeit Ihres E-Visums wird ab dem von Ihnen eingegebenen Datum beginnen.
Die Aufenthaltsdauer unterscheidet sich von der Gültigkeitsdauer des Visums. Auch wenn Sie ein gültiges Visum besitzen, müssen Sie sich an die lokalen Polizeibehörden wenden und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie sich in der Türkei länger als auf der linken Seite angegebene Aufenthaltsdauer aufhalten möchten.
Falls Sie sich nach einer einmaligen Einreise länger als die auf der linken Seite angegebenen Aufenthaltsdauer aufgehalten haben, können Sie mit einer Verwaltungsgeldstrafe bestraft werden und für eine bestimmte Zeit ein Einreiseverbot bekommen.
Das E-Visum System überprüft nicht Ihre Aufenthaltsdauer in der Türkei. Aus diesem Grund sind Sie selbst verantwortlich zu überprüfen, ob Sie die auf Ihrem E-Visum vorgesehene Gesamtaufenthaltsdauer überschritten haben.
Damit Ihnen ein E-Visum ausgestellt werden kann, müssen Sie die nebenstehenden Voraussetzungen erfüllen.
Falls Sie diese Voraussetzungen erfüllen, wird Ihr E-Visum gültig sein.
Falls Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen wird Ihr E-Visum nicht gültig sein.
Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie durch Anklicken der einzelnen Punkte bestätigen.
Die von Ihnen eingegebenen Daten müssen mit den Angaben im Reisepass übereinstimmen. Andernfalls wird Ihr E-Visum ungültig.