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Antworten auf häufige Fragen
Welche Visaregeln für die Türkei gelten, bestimmen die türkischen Behörden, und diese Regeln können sich ändern. Unten finden Sie einen Überblick über die allgemeinen Bestimmungen für Reisen zu touristischen Zwecken und Geschäftsreisen. Da die Voraussetzungen von der Staatsangehörigkeit und der Art des Reisedokuments abhängen, sollten Sie vor Reiseantritt klären, was in Ihrem Fall verlangt wird.
Was versteht man unter einem Visum?
Bei einem Visum handelt es sich um ein Dokument, mit dem sein Inhaber in die Türkei einreisen und sich dort für einen festgelegten Zeitraum aufhalten darf.
Staatsangehörige berechtigter Länder haben die Möglichkeit, ein Visum für Reisen zu touristischen Zwecken und Geschäftsreisen online zu beantragen, anstatt sich an eine türkische Botschaft oder ein türkisches Konsulat zu wenden oder, sofern ihre Staatsangehörigkeit dies zulässt, den Antrag bei der Ankunft an der Grenze zu stellen. Der Antrag erfordert persönliche Angaben sowie Daten zu Reisepass und Reise, und die Bezahlung der Gebühr erfolgt per Kredit- oder Debitkarte.
An der Grenze können die Beamten der Passkontrolle das Visum kontrollieren. Für den Fall technischer Probleme empfiehlt es sich dennoch, das Visum ausgedruckt oder als digitale Kopie auf Smartphone oder Tablet dabeizuhaben.
Die Einreise ist durch ein Visum nicht garantiert; darüber entscheiden abschließend die türkischen Grenzbeamten am Ort der Einreise.
Was brauche ich, um ein Visum zu beantragen?
Üblicherweise brauchen Sie für den Antrag:
- Ihren Reisepass oder ein sonstiges anerkanntes Reisedokument,
- ein aktuelles Foto, das Sie während der Antragstellung hochladen,
- das Datum, an dem Sie in die Türkei einreisen möchten,
- eine E-Mail-Adresse, die gültig ist,
- eine Kredit- oder Debitkarte, mit der Sie die Gebühr bezahlen.
Was die Gültigkeit des Reisepasses angeht, schreibt Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b des Gesetzes Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz vor, dass der Reisepass noch mindestens 60 Tage länger gültig sein muss, als das Visum, die Visumbefreiung oder die Aufenthaltserlaubnis dauert. Zusätzlich rät das türkische Außenministerium Reisenden zu einem Reisepass, dessen Gültigkeit ab dem Einreisedatum noch mindestens sechs Monate beträgt.
Abhängig von der Staatsangehörigkeit können zusätzliche Voraussetzungen bestehen, etwa ein gültiges Visum oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates, der USA, Großbritanniens oder Irlands. Klären Sie vor dem Antrag, was für Ihre Staatsangehörigkeit gilt.
Was spricht dafür, ein Visum online zu beantragen?
Online können Sie den Antrag zu jeder Zeit stellen, an jedem Ort mit Internetzugang. Sie sparen sich damit die Zeit, die ein Antrag bei einer türkischen Botschaft oder einem türkischen Konsulat oder, sofern diese Option besteht, das Einholen eines Visums bei der Ankunft an der Grenze kosten würde.
Ist die Einreise in die Türkei nur genau an dem Datum möglich, das ich im Antrag angegeben habe?
Nein. Gültig ist das Visum ab dem Datum, das Sie im Antrag genannt haben; in die Türkei einreisen können Sie an jedem Tag, der in seine Gültigkeitsdauer fällt. Die Zahl der erlaubten Aufenthaltstage richtet sich nach der Visumart und Ihrer Staatsangehörigkeit.
Lässt sich mein Visum an neue Daten anpassen, falls sich meine Reisedaten ändern?
Nein. Nachträgliche Änderungen an einem ausgestellten Visum sind nicht möglich. Fallen die neuen Reisedaten noch in die Gültigkeitsdauer Ihres bisherigen Visums, können Sie es unverändert nutzen. Ist das nicht der Fall, brauchen Sie ein neues Visum.
Benötigt jede Person, die mit mir reist, ein eigenes Visum?
Ja. Alle Reisenden, die ein Visum brauchen, Kinder eingeschlossen, müssen jeweils ein eigenes Visum haben. Gültig ist ein Visum nur für die Person, auf die es ausgestellt wurde.
Wird mir etwas erstattet, falls ich mein Visum nicht in Anspruch nehme?
Nein. Wurde ein Visum ausgestellt, aber nicht genutzt, gibt es keine Erstattung der offiziellen Visumgebühr.
Mein Visum enthält Angaben, die nicht in allen Punkten mit meinem Reisedokument übereinstimmen. Ist eine Einreise in die Türkei damit möglich?
Nein. Stimmen die Angaben eines Visums nicht mit dem Reisedokument überein, ist das Visum nicht gültig. Sie müssen sich vor Reiseantritt ein neues Visum mit korrekten Angaben besorgen.
Wie gehe ich vor, wenn ich länger in der Türkei bleiben will, als es mein Visum zulässt?
Für einen Aufenthalt über die vom Visum erlaubte Dauer hinaus stellen Sie bei der Provinzdirektion der Migrationsverwaltung einen Antrag auf eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis, idealerweise bevor Ihre erlaubte Aufenthaltszeit endet.
Ein online erhaltenes Visum deckt ausschließlich touristische Reisen und Geschäftsreisen ab. Wer zu anderen Zwecken einreisen möchte, zum Beispiel um zu arbeiten oder zu studieren, muss das Visum bei einer türkischen Botschaft oder einem türkischen Konsulat beantragen.
Wer länger bleibt als erlaubt, riskiert Geldstrafen, eine Abschiebung sowie ein Einreiseverbot für die Türkei für eine bestimmte Zeit.
Wie sicher ist es, einen Visumantrag online mit Karte zu bezahlen?
Geben Sie Ihre Kartendaten ausschließlich auf einer Zahlungsseite ein, deren Verbindung sicher und verschlüsselt ist; das Schlosssymbol in der Adressleiste Ihres Browsers zeigt dies an.
Wie sicher eine Zahlung ist, hängt außerdem von dem Gerät, dem Browser und der Internetverbindung ab, die Sie verwenden, ebenso von der Bank, die Ihre Karte herausgegeben hat. Verwenden Sie ein Gerät und ein Netzwerk, denen Sie vertrauen, halten Sie Ihre Software auf dem neuesten Stand und kontaktieren Sie Ihre Bank, falls eine Buchung auftaucht, mit der Sie nicht gerechnet haben.
In meinem Visumantrag sind mir Angaben aufgefallen, die korrigiert werden müssen. Welche Möglichkeiten habe ich?
Angaben in einem bereits ausgestellten Visum lassen sich nicht ändern. Erforderlich ist ein neuer Visumantrag mit korrekten Angaben. Gleichen Sie vor dem Absenden eines Antrags sämtliche Angaben mit Ihrem Reisepass ab.
Mit welchem Vorlauf vor der Reise sollte ich das Visum beantragen?
Ein Antrag ist zu jedem Zeitpunkt vor der Reise möglich; ratsam ist es aber, ihn mindestens 48 Stunden vor der Abreise zu stellen.
Bei Visa, die türkische Botschaften und Konsulate ausstellen, rät das türkische Außenministerium dazu, den Antrag mindestens einen Monat vor der geplanten Reise einzureichen.
Mein Visum habe ich bei einem türkischen Generalkonsulat oder bei der Konsularabteilung einer türkischen Botschaft beantragt. Wo erfahre ich, wie es um meinen Antrag steht?
Bei Fragen zu einem Antrag, den Sie bei einer türkischen Botschaft oder einem türkischen Generalkonsulat gestellt haben, ist genau diese Botschaft oder dieses Generalkonsulat Ihr Ansprechpartner. Haben Sie den Antrag über ein Visumantragszentrum eingereicht, richten Sie Ihre Fragen an dieses Zentrum.
Einige Angaben auf meinem Visum weichen von meinem Reisedokument ab, weshalb das Visum ungültig ist. Bekomme ich die Gebühr erstattet?
Für korrekte Angaben im Antrag trägt der Antragsteller selbst die Verantwortung. Ist ein Visum mit fehlerhaften Angaben ausgestellt worden, gibt es keine Erstattung der offiziellen Visumgebühr, und Sie benötigen ein neues Visum.
Kann ich die Visumgebühr auch ohne Kredit- oder Debitkarte bezahlen?
Nein. Wird das Visum online beantragt, lässt sich die Gebühr nur per Kredit- oder Debitkarte begleichen. Dabei darf die Karte auch auf eine andere Person als den Antragsteller lauten.
Für einen zweiten Vornamen finde ich im Bereich der persönlichen Angaben kein separates Feld. Wohin gehört mein zweiter Vorname?
Tragen Sie Ihren zweiten Vornamen in das Feld „Vorname(n)“ ein: unmittelbar hinter dem ersten Vornamen, mit einem Leerzeichen dazwischen und exakt in der Schreibweise Ihres Reisepasses.
Kann auf meinem Zahlungsbeleg eine andere Adresse stehen als in meinem Visumantrag?
Nein. Der Zahlungsbeleg zeigt die Adresse, die Sie im Visumantrag eingetragen haben, und eine gesonderte Änderung dieser Adresse ist nicht möglich.
Worum handelt es sich bei der CVV- / CVC- / CVC2-Nummer?
Mit CVV / CVC / CVC2 ist ein Sicherheitscode gemeint, der auf die Karte gedruckt ist. Auf Visa- und Mastercard-Karten finden Sie ihn als dreistellige Zahl auf der Kartenrückseite, im Unterschriftsfeld oder daneben.
Ist für eine Reise mit dem Kreuzfahrtschiff ein Visum nötig?
Wer als Kreuzfahrtgast zu touristischen Zwecken über einen türkischen Seehafen ankommt, darf zum Besuch der Hafenstadt und angrenzender Provinzen für höchstens 72 Stunden ohne Visum einreisen. Voraussetzung für diese visumfreie Einreise ist eine Genehmigung der örtlichen Behörden; die Hafeneinreiseerlaubnis, die man bei der Ankunft erhält, ist bei der Ausreise wieder abzugeben.
Auf Ein- oder Ausreisen per Flugzeug erstreckt sich die Befreiung nicht, zum Beispiel wenn Sie in die Türkei fliegen, um dort eine Kreuzfahrt zu beginnen. Dann brauchen Sie ein Visum, es sei denn, Ihre Staatsangehörigkeit ist von der Visumpflicht ausgenommen.
Muss ich für mein Kind, das in meinem Reisepass eingetragen ist, gesondert ein Visum beantragen?
Ja. Auch ein Kind, das im Reisepass eines Elternteils steht, braucht ein eigenes Visum, sofern es visumpflichtig ist. Besitzt das Kind einen eigenen Reisepass, kann entweder ein separater Visumantrag für das Kind gestellt oder ein Klebevisum bei der nächstgelegenen türkischen Botschaft oder dem nächstgelegenen türkischen Generalkonsulat beantragt werden. Ohne eigenen Reisepass des Kindes setzen Sie sich vor Reiseantritt mit der nächstgelegenen türkischen Botschaft oder dem nächstgelegenen türkischen Generalkonsulat in Verbindung.
Welche Anforderungen an die Gültigkeit muss mein Nachweisdokument erfüllen (ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates, der USA, Großbritanniens oder Irlands)?
Am Tag Ihrer Einreise in die Türkei muss das Nachweisdokument (Visum oder Aufenthaltserlaubnis) noch gültig sein. Ein Visum für die einmalige Einreise wird auch dann akzeptiert, wenn es schon benutzt wurde, solange es am Einreisedatum gültig ist.
Visa anderer Staaten, die man online erhalten hat, werden im Allgemeinen nicht als Nachweisdokument akzeptiert.
Was kostet das Visum?
Wie hoch die offizielle Visumgebühr ausfällt, richtet sich nach der Staatsangehörigkeit, also dem Staat, der das Reisedokument ausgestellt hat, und nach der Art des Reisedokuments. Festgelegt wird sie von den türkischen Behörden, Änderungen sind möglich. Informieren Sie sich deshalb vor dem Antrag über die derzeit gültige Gebühr für Ihre Staatsangehörigkeit.
Für welchen Zeitraum gilt mein Visum?
Wie lange das Visum gültig ist und wie lange Sie bleiben dürfen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und der Art Ihres Reisedokuments ab. Beispielsweise können Staatsangehörige mancher Länder ein Visum zur einmaligen Einreise für einen Aufenthalt von höchstens 30 Tagen erhalten, andere ein Visum zur mehrfachen Einreise für einen Aufenthalt von höchstens 90 Tagen.
Unabhängig davon gilt immer: Innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen ist ein Gesamtaufenthalt von mehr als 90 Tagen nicht zulässig.
Nachdem ich die 90 Aufenthaltstage meines Visums voll ausgeschöpft und die Türkei fristgerecht verlassen habe: Wann kann ich wieder einen Antrag stellen?
Ob mit Visum oder ohne: Innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen dürfen Sie sich insgesamt höchstens 90 Tage in der Türkei aufhalten. Alle Tage, die Sie in diesem Zeitraum schon in der Türkei verbracht haben, werden mitgezählt.
Die 180 Tage werden fortlaufend betrachtet: An jedem beliebigen Tag werden sämtliche Tage berücksichtigt, an denen Sie sich während der vorausgegangenen 180 Tage in der Türkei aufgehalten haben. Haben Sie 90 Tage am Stück in einem einzigen Aufenthalt verbracht, ist folglich ein neuer Aufenthalt möglich, sobald seit Ihrem ersten Einreisetag 180 Tage verstrichen sind; haben Sie die Tage auf mehrere Reisen verteilt, kommt es darauf an, wann die früheren Tage aus dem 180-Tage-Zeitraum herausfallen. Haben Sie nur einen Teil der 90 Tage aufgebraucht, lassen sich die übrigen Tage mit einem gültigen Visum noch im selben 180-Tage-Zeitraum nutzen.
Wer einen zweiten Reisepass besitzt, erhält dadurch keine weiteren 90 Tage.
Ist es möglich, ein neues Visum zu beantragen, solange ich mich in der Türkei aufhalte?
Nein. Ist ein Visum abgelaufen, lässt sich ein neues nicht erlangen, ohne die Türkei zu verlassen. Möchten Sie länger bleiben, stellen Sie bei der Provinzdirektion der Migrationsverwaltung einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis. Visa zu anderen Zwecken wie Arbeit oder Studium stellen türkische Botschaften und Konsulate aus.
Bleiben Sie länger als erlaubt, drohen Geldstrafen, eine Abschiebung und ein zeitlich begrenztes Einreiseverbot für die Türkei.